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Deepdiver

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  • »Deepdiver« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 29. April 2011, 11:26

Amarok und Vignette?

Hallo an die Amarokfreunde bei denen man eine Vignette benötigt!

Wir fahren die Tage nach Östereich und haben uns für unseren PKW (der Wolf ist leider noch nicht da) eine Vignette gekauft. Da hat sich bei mir nun die Frage gestellt was benötigt der Wolf?
Er wird ja in D als LKW zugelassen. Kann ich dann einfach eine PKW Vignette kaufen oder benötigt der Wolf irgend so eine LKW box??? Wie schaut das aus wenn man ihn als PKW umschreibt? Vignette oder Box oder was auch immer? Genau so wie schauts aus mit Sonntagsfahrverbot?
Elektrotechnik und Elektronik funktioniert mit Rauch (Beweis: Tritt Rauch aus, funktioniert auch das Bauteil nicht mehr.)

tino

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2

Freitag, 29. April 2011, 13:17

Da der LKW unter 3,5 Tonnen ist,ist normal eine Vignette für Pkw zu kaufen.
Kein Fahrverbot an Wochenenden.
MfG Tino
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten!!!!!!

Schlosser

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3

Freitag, 29. April 2011, 18:21

Rechtliche Situation in Deutschland

Wie schauts eigendlich mit den Bestimmungen in Deutschland aus?

Ich hab gehört das in Deutschland am Wochenende mit Amarok und Anhänger Fahrverbot herscht. Stimmt das wircklich? Bei uns erst ab 7,5 Tonnen. Gibt es auch steuerlich einen Nachteil?

Nath

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4

Freitag, 29. April 2011, 18:34

wenn der wolf als lkw zugelassen, gibts am we ein fahrverbot mit anhänger! ausnahmen: anhänger zu sport- und freizeitzwecken.

Eschundco

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5

Sonntag, 22. Januar 2012, 10:16

Mit einem Boot durch Östereich

Möchte mit meinem Boot (2,5t , grünes Nummernschild) und dem Amarok durch Östereich fahren. Der Wolf ist als PKW versteuert und als LKW versichert. Da im Fahrzeugbrief aber LKW und Geländewagen steht, würde ich gerne wissen, ob ich dort am Wochenende fahren darf und welche Vinette?

_Klaus

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@marok@ner

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7

Sonntag, 22. Januar 2012, 12:52

bitte nur weil er als lkw angemeldet ist? es gibt auch den polo als lkw etc,............... nicht immer ist lkw drin wo lkw drauf steht 8)

also vignette drauf und gut is es

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8

Sonntag, 22. Januar 2012, 13:48

Bindend ist, was im Brief/Fahrzeugschein steht.
Wird auch bei der in Deutschland geplanten Maut für PKW interessant?

@marok@ner

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9

Sonntag, 22. Januar 2012, 14:21

Bindend ist, was im Brief/Fahrzeugschein steht.
Wird auch bei der in Deutschland geplanten Maut für PKW interessant?

nicht unbedingt. eher schon die gewichtsangaben, aber "lkw" ist noch lange keine angabe um fahrverbote, maut und vignetten haben zu müssen.
die maut wird imho auch für pkw und lkw bis 3,5t gleich lauten. also ob jetzt das auto als pkw oder lkw bezeichnet wird hat in dieser hinsicht keine relevanz.
in meiner jugend gabs das gesetzesschlupfloch "lkw" um zb bei einem golf hinten die scheiben zu verdunkeln^^

hajwien

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10

Sonntag, 22. Januar 2012, 18:25

Möchte mit meinem Boot (2,5t , grünes Nummernschild) und dem Amarok durch Östereich fahren. Der Wolf ist als PKW versteuert und als LKW versichert. Da im Fahrzeugbrief aber LKW und Geländewagen steht, würde ich gerne wissen, ob ich dort am Wochenende fahren darf und welche Vinette?


Meines Wissens gilt folgendes hier in Ö:

1) Vignette (FZ bis 3,5T - Anhänger definitiv frei wenn mit FZ Klasse B gezogen)
2) Für LKW (lt Zulassung) kein WE Fahrverbot da sowohl FZ und Anhänger (beide für sich) unter 3,5T (B/C+E Schein vorrausgesetzt natürlich)

Wärst zwar als LKW und mit min 5,3T hzl Gesamtmasse (dh >3,5T) Tachofällig aber nur wenn dein "Transport" (nicht FZ allgemein aber jetzigen Fahrt) als gewerbliche Güterbeförderung gilt - wird bei deinem Boot wohl nicht zutreffen, denke ich :D

Also praktisch keine Problem in Ö für den LKW Amarok + Anhänger ... [Ausnahme "LKW mit Anhänger verboten" Schilder - die gelten leider :rolleyes: ]

Dere