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wavelow

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1

Freitag, 29. April 2011, 11:07

LKW Zulassung - Welche Anhänger darf man wann ziehen?

Hallo.

Da ich bei all den ganzen Eurovorschriften usw. nicht mehr durchsteige:

Unser Wolf wird gewerblich genutzt und auch als LKW zugelassen. Der Wolf bekommt eine Anhängerkupplung. Einen Anhänger für den Wolf gibt es noch nicht bei uns.

Die Fragen:
Wie schwer darf der Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht) sein den wir ziehen dürften? Da der Wolf keinen Fahrtenschreiber besitzt wird er wohl nie seine Kraft zeigen dürfen und 3 Tonnen ziehen. Unser Wolf wird ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,82 Tonnen haben. Auf Deutsch: Was für einen Anhänger bzw. mit welchen Gewichtsdaten sollen wir kaufen?

Wieviel reine Nutzlast für den Anhänger hätten wir noch übrig? Ich habe nicht so die Erfahrung wieviel ein durchschnittlicher Anhänger wiegt usw. Ein paar Beispiele wären da schon hilfreich.

Sonntag Fahrverbot gilt dann auch für diesen kleinen Hänger nehme ich an. Sonntags also nie mit Hänger gell?
Bliebe der Wolf im Walde, so würd' er nicht beschrien.

baerchen

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2

Freitag, 29. April 2011, 18:13

Unser Wolf wird ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,82 Tonnen haben. Auf Deutsch: Was für einen Anhänger bzw. mit welchen Gewichtsdaten sollen wir kaufen?


laut papieren( unter o.1) darft du einen gebremst hänger von 2,8 t ziehen , hänger wiegt so im durchschnitt ca 600 kg +- . und mit umbauarbeiten ( lings gib es hier im forum ;) ) darfst du 3,5 t ziehen.

Nath

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3

Freitag, 29. April 2011, 18:27

innerhalb der 50km umkreis darfst du jeden hänger ohne fahrtenschreiber ziehen (handwerkerregelung), d.h. bis 2,8t geamtgewicht laut vw, oder mit umbau (venta-supply bis 3,5t). über die 50km hinaus geht (gewerblich) ohne fahrtenschreiber gar nichts - nicht mal ein fahrradhänger 8) !

steineklopper

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4

Freitag, 29. April 2011, 22:12

Am sinnvollsten ist es, eine Fahrtenschreiber nachzurüsten. Dann kann man auch für gewerbliche Tätigkeiten die volle Nutzlast ausnutzen.
Werde ich für meine auch noch machen. Und wurde mir auch beim mit angeboten.

Nur weil VW in ihr Prospekt schreibt, dass man keine Fahrtenschreiber nachrüsten kann, heißt ja nicht gleich, dass Andere genauso blöd sind und sowas verschlafen.

wavelow

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5

Samstag, 30. April 2011, 00:57

So, habe nun stundenlang geforscht und mich durch all den Dickicht gewühlt. Hänger ziehen ist auch ohne Fahrtenschreiber möglich. Lediglich ein sog. Tageskontrollblatt ist notwendig (Muster ganz unten zum downloaden). Und das auch nur wenn der Hänger dranhängt. Allerdings darf dann der gesamte Zug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Nicht das tatsächliche Gewicht zählt hier, sondern das was bei dem Gespann max. zulässig wäre. Wie man diese Zettel ausfüllt und was zu beachten ist habe ich auch weiter unten eingestellt in diesem Post.

2,82 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht hat unser Amarok. Verbleiben 680 kg (sicherer 679,9 kg) zulässiges Gesamtgewicht
für den Anhänger. Zusammen sind das genau 3,5 Tonnen Zuggewicht bzw. 100 Gramm drunter ;-)

(Im Übrigen stellt sich mir eine neue Frage: Ab 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht muss ein Kontrollblatt geführt werden. Der Amarok hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,82 Tonnen. Demnach müssten ja alle Amarok Fahrer ein Kontrollblatt führen da es ihn offiziell auch nur als LKW gibt) Wer weiß hier was? Oder sind 2,82 noch im Toleranzbereich und gelten als 2,8 oder sowas?




VW sagt:
Bei gewerblicher Nutzung ist nach der EU Verordnung 3820/85 ab einem zulässigen Zuggewicht von 3,5 Tonnen gesetzlich ein Tachograph vorgeschrieben. Ein Tachograph ist ab Werk für den Amarok nicht erhältlich und im Nachhinein auch nicht nachrüstbar. Das bedeutet, dass bei gewerblicher Nutzung 3,5 Tonnen zulässiges Zuggewicht (zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger) nicht überschritten werden dürfen.


IHK Stuttgart sagt:
Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg übersteigt
(OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Das überprüft
man durch einfaches addieren der aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen
Werte.

TÜV Süd:
Die 3,5 Tonnen Grenze - eine PDF Broschüre mit allen Infos




Innerhalb der 50 km Grenze gehts auch ohne Kontrollblatt und auch mit schwereren Hängern (prima für Umzüge). Stellt sich die Frage: Firmensitz ist 800 km entfernt. Meine Arbeit starte ich generell von meinem Homeoffice aus. Von wo aus gilt die 50 km Grenze?



Dann habe ich noch recherchiert wie das dann mit den Kontrollblättern funktioniert:
Tageskontrollblätter zur manuellen Aufzeichnung

Aufzeichnungspflicht besteht für die Güterbeförderung zwischen 2,8 und 3.5 t zGG, unabhängig der
zulassungsrechtlichen Einstufung. Die Aufzeichnungspflicht besteht nicht für Fahrzeuge die generell von
der Fahrpersonalverordnung ausgenommen sind.

Zur Aufzeichnung können so genannte Tageskontrollblätter, eine vereinfachte Form des früheren "Persönlichen
Kontrollbuches" verwendet werden.

Der Unternehmer hat Überwachungspflichten gegenüber dem Fahrer. Der Verantwortliche hat das Fahrpersonal
zur Führung der Aufzeichnungen anzuhalten, diesem Vordrucke in ausreichender Menge zu Verfügung zu stellen
und ihm die richtige Führung der Kontrollblätter zu erläutern.

Ferner ist der Unternehmer verpflichtet, die Aufzeichnungen zu prüfen und eventuell dafür zu sorgen die
Mängel abzustellen.

Die Fahrer haben folgendes zu beachten:
  • Tageskontrollblätter sind personenbezogen, ein Blatt gültig nur für einen Fahrer
  • Täglich ist ein neues Kontrollblatt zu verwenden
  • Alle Einträge sind unverzüglich vorzunehmen
  • Das Mitführten der Kontrollblätter des laufenden Tages und der vorhergehenden 28 Kalendertage
  • Nach Ablauf der Frist sind die Aufzeichnungen dem Unternehmer im Original auszuhändigen.
  • Eintragungen in das Tageskontrollblatt:
  • das amtliche Kennzeichen jedes an einem Tag gelenkten Fahrzeuges
  • Tag und Datum
  • Ort der Fahrtaufnahme und Fahrtende
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges einschließlich Anhänger
  • Kilometerstand bei Fahrtbeginn, bei Fahrtende und die gefahrenen Km
  • der Vor- und Nachnahme des Fahrers und eventuell des Beifahrers
  • ggf. besondere Vorkommnisse
  • die Ruhe- und Lenkzeitunterbrechungen
  • die Lenkzeiten
  • die Arbeitszeiten und Arbeitsbereitschaft

Folgende Regeln sollten beim Ausfüllen der Tageskontrollblätter beachtet werden:
  • Eintragungen sind mit Kugelschreiber oder Tinte vorzunehmen
  • es sollen keine Blätter vernichtet werden
  • des Weiteren soll weder radiert, durchgestrichen oder überschrieben werden.

Und so sieht das nötige Tageskontrollblatt aus
(PDF, fertig ausdruckbar)
Bliebe der Wolf im Walde, so würd' er nicht beschrien.

michl

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6

Samstag, 30. April 2011, 01:40

Wow, Wavelow, da hast Du eine Menge Arbeit hinter Dir. Vielen Dank, dass Du die Ergebnisse hier für uns einstellst.
Bzgl. des zulässigen Gesamtgewichts des Zugs (= Amarok + Anhänger): Hier sind die Daten 5.5 Tonnen, nicht 3.5 Tonnen!! Und ... wie Du richtig schreibst, spielt es keine Rolle, was Du tatsächlich geladen und angehängt hast. Was zählt ist, was zulässiges Maximum ist und nicht, was Du aktuell auf der Fuhre drauf hast.

Gruß, Michl
Gruß, Michl
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wavelow

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7

Samstag, 30. April 2011, 02:43

Es kommt noch besser für alle die ihre Transportgüters des Amaroks für ihre berufliche Tätigkeit benötigen: Nämlich null Aufzeichnungspflicht bis zu 3,5 Tonnen zGG :-) Auch keine Kontrollblätter!

Fuhrparkmanagement - Spezialausgabe Transporter - Ab Seite 8 wirds sehr interessant für alle die mehr als 2800 zGG Fahrzeuge oder Gespanne fahren (also jeder serienmässige Amarok)

Für diese Berufsgruppen herschen freundliche Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht. Eingebaute Tachographen erlauben dann auch Gespanne bis zu 7,5 Tonnen (innerhalb des 50 KM Radiuses auch ohne Tachograph oder Aufzeichnung). Ohne Anhänger dran muss der eingebaute Tachograph dann nicht mehr genutzt werden. Auch die angebaute Anhängerkupplung verpflichtet dazu nicht.

Wie gesagt: Das betrifft nur bestimmte Berufsgruppen. Alle die Transporte oder Leute zur Baustelle fahren - auch nur zeitweilig - fallen da nicht mehr rein! Ich bin zum Glück drin und das beruhigt mich sehr. Auch alle Privatuser des Amaroks werden da wohl reinfallen auch wenn davon da nichts steht. Wichtig ist dem Gesetzgeber anscheinend nur, daß GÜTERTRANSPORT nicht der Lebenssinn des Fahrers ist. Fragt sich nur wie man das bei einer Kontrolle alles nachweisen will wenn man privat unterwegs ist.
Bliebe der Wolf im Walde, so würd' er nicht beschrien.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »wavelow« (30. April 2011, 02:54)


wavelow

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8

Samstag, 30. April 2011, 02:46

@Michl: Vorsicht mit den 5,5 Tonnen! Das kann und dürfte der Amarok natürlich ziehen. Aber ab 3,5 Tonnen ZULÄSSIGES Gesamtgewicht greift die ganze EU Misere und verändert alles. Ob der Hänger dann voll ist oder leer ist egal. Entscheidend ist, was er laden könnte! Das Gewicht ist es welches die Grenze markiert, daher 3,5 Tonnen alles zusammen oder die Tachographengeschichte fängt an.

Wobei mich dann jetzt schon mal interessiert: Wo, wer und wie kann ein digitaler Tachograph in den Amarok nachgerüstet werden?
Bliebe der Wolf im Walde, so würd' er nicht beschrien.

flabber

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9

Samstag, 30. April 2011, 06:53

moin also habe vor kurzem nen tv gesehn der hatte den schreiber unterm fahrersitz wo dieses riesige staufach eigentlich is also würde es da sicher au beim amarok gehehn ;)
großschreiben is einfach zu umständlich ;) bitte um verständnis ;)

Schlosser

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10

Samstag, 30. April 2011, 08:07

Also manchmal bin ich froh Österreicher zu sein!

Bei uns brauchst nur, vorausgesetzt du hast die richtige Führerscheinklasse, anhängen und ziehen. :thumbsup:

Auch Sonntags und in der Nacht wie du willst.

steineklopper

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11

Samstag, 30. April 2011, 08:08

Habe bezüglich Fahrtenschreibereinbau unterschiedliche Firmen angefragt:

Antwort:
vielen Dank für Ihre Email.


Derzeit können wir noch kein Stoneridge
Nachrüstsatz für den VW Amarok anbieten. Es wird jedoch an einer Lösung
gearbeitet, ein Liefertermin steht noch nicht fest.






Über Ihren VW-Händler können Sie eine
VDO-Lösung beziehen.


Bei uns in der Region ist die Firma Weinhöppel, die würden welche verbauen. Über den Einbauort kann ich noch nichts sagen.
Also gibt es schon Möglichkeiten die Papierflut mit den Tageskontrollblättern auszulassen und ist für Gewerbe mit Sicherheit das Beste.

wavelow

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12

Samstag, 30. April 2011, 10:05

Zitat

Also gibt es schon Möglichkeiten die Papierflut mit den Tageskontrollblättern auszulassen und ist für Gewerbe mit Sicherheit das Beste.
Kann man ja eh vergessen die Papierflut solange man keinen gewerblichen Güterverkehr betreibt UND nicht mehr als 3,5 Tonnen zGG erreicht. Das ist quasi das Fazit von allem oben geschriebenen. Man braucht dann gar nichts aufzuzeichnen.

Ab 3,5 Tonnen zGG
kommt man um den Fahrtenschreiber nicht mehr herum, auch nicht als Handwerker. Papieraufzeichnungen sind dann auch nicht mehr erlaubt. Ausnahme die 50 KM Radius Regelung für Handwerker, einige Gruppen sogar bis 100 KM Radius die in dem Radius nichts aufzeichnen brauchen.

Aber wichtig fand ich eben auch: Auch einen installierten Fahrtenschreiber muss man nur dann nutzen wenn die 3,5 Tonnen zGG erreicht sind (Im Amarok Falle also ein Anhänger mit einem zGG von mehr als 680 KG. Beim Heavy Duty Amarok mit einem Anhänger von mehr als 460 KG zGG) Ohne Anhänger muss man den Fahrtenschreiber nicht benutzen! Hier wird oft anderes erzählt.

Und das alles halt nur wenn kein gewerblicher Güterverkehr betrieben wird. Bei dieser Gruppe gilt alles oben nicht mehr, diese Berufsgruppe muss immer aufzeichnen ab 2800 kg zGG.


@Schlosser: Beneidenswert wenn es so in Österreich läuft. Andererseits: Österreich ist EU Land und die meisten dieser nervigen Vorschriften oben sind umgesetzte EU Richtlinien in deutsches Recht. Auch Österreich muß die ja umsetzen in österreichisches Recht. Demnach ist auch in Austria ab 3,5 Tonnen zGG ohne Aufzeichnungsgerät gar nichts mehr drin. Oder wie haben die Österreicher das gelöst? Verweigert?

In Amerika ist es einfacher seit jeher. Dort gilt auch eine Grenze die PKW von LKW unterscheidet. Die liegt auch irgendwo bei 3,5 Tonnen. Alles drüber sind Trucks mit allen Pflichten und alles drunter sind PKW, Light Trucks usw. die brauchen nichts aufzeichnen. Ebenso gelten die entsprechenden Truck Verkehrszeichen dann für die Truck Gruppe. Alles nicht so verwirrend wie bei uns. Selbst die schweren Trucks brauchen nur Kontrollblätter die per Hand ausgefüllt werden. Alles andere regeln die Verkehrszeichen: Brücke bricht ein, also Schild hin mit dem Gewicht das noch rüber darf und alle wissen Bescheid. Ein Ami würde in dem Eurobürokratiewahn wohl auch komplett durchdrehen.



Abgesehen von alledem:
Eigentlich ist es ein Unding, daß VW ein LKW Nutzfahrzeug anbietet welches 5,5 Tonnen zGG erreichen kann und es auch kräftig genau mit diesen Eigenschaften bewirbt. Aber dieses Nutzfahrzeug nicht mit den in der EU vorgeschriebenen Geräten ausstatten kann oder will. Sie bewerben ganz klar gewerbliche Kunden die aber die Produkteigenschaften gar nicht voll ausreizen können ohne gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Bliebe der Wolf im Walde, so würd' er nicht beschrien.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »wavelow« (30. April 2011, 10:17)


Schlosser

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Samstag, 30. April 2011, 16:35

Meines Wissens braucht man in Österreich keine Aufzeichnung unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges! Was du hinten dranhängst ist egal.

Wir in unserem Betrieb haben einen u.a. einen Mercedes Sprinter 5,5T herabtypisiert auf 3,5 Tonnen und ziehen einen 2,6Tonnen Anhänger. Ohne Fahrtenschreiber.

wavelow

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Mittwoch, 4. Mai 2011, 20:11

Zitat

keine Aufzeichnung unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges!

Das würde aber gegen die EU Bestimmungen verstossen. Entweder ist das Recht in Austria noch nicht umgesetzt oder ihr fahrt "illegal" durch die Gegend.

EU sagt klar: 3,5 Tonnen alles zusammen, ansonsten Tachograph!


Was Ihr vielleicht meint ist die Führerscheingeschichte: Klasse BE: Zugfahrzeug darf 3,5 Tonnen haben und der Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Klasse B: Das Gewicht des gesamten Gespanns darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
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Donnerstag, 5. Mai 2011, 11:26

Hab nochmal beim ÖAMTC nachgefragt.

In Österreich brauchst unter 3,5 Tonnen beim Zugfahrzeug keine Aufzeichnung. Anhängen kannst was du willst, vorausgesetzt das Zugfahrzeug ist dafür ausgelegt.