So, habe nun stundenlang geforscht und mich durch all den Dickicht gewühlt. Hänger ziehen ist auch ohne Fahrtenschreiber möglich. Lediglich ein sog. Tageskontrollblatt ist notwendig (Muster ganz unten zum downloaden). Und das auch nur wenn der Hänger dranhängt. Allerdings darf dann der gesamte Zug das
zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Nicht das tatsächliche Gewicht zählt hier, sondern das was bei dem Gespann max. zulässig wäre. Wie man diese Zettel ausfüllt und was zu beachten ist habe ich auch weiter unten eingestellt in diesem Post.
2,82 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht hat unser Amarok. Verbleiben 680 kg (sicherer 679,9 kg) zulässiges Gesamtgewicht
für den Anhänger. Zusammen sind das genau 3,5 Tonnen Zuggewicht bzw. 100 Gramm drunter ;-)
(Im Übrigen stellt sich mir eine neue Frage: Ab 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht muss ein Kontrollblatt geführt werden. Der Amarok hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,82 Tonnen. Demnach müssten ja alle Amarok Fahrer ein Kontrollblatt führen da es ihn offiziell auch nur als LKW gibt) Wer weiß hier was? Oder sind 2,82 noch im Toleranzbereich und gelten als 2,8 oder sowas?
VW sagt:
Bei gewerblicher Nutzung ist nach der EU Verordnung 3820/85 ab einem zulässigen Zuggewicht von 3,5 Tonnen gesetzlich ein Tachograph vorgeschrieben. Ein Tachograph ist ab Werk für den Amarok nicht erhältlich und im Nachhinein auch nicht nachrüstbar. Das bedeutet, dass bei gewerblicher Nutzung 3,5 Tonnen zulässiges Zuggewicht (zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger) nicht überschritten werden dürfen.
IHK Stuttgart sagt:
Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele Pkw mit Anhängern ein Kontrollgerät zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten. Das gilt grundsätzlich dann,
wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und das
zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 3.500 kg übersteigt
(OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Das überprüft
man durch einfaches addieren der aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen
Werte.
TÜV Süd:
Die 3,5 Tonnen Grenze - eine PDF Broschüre mit allen Infos
Innerhalb der 50 km Grenze gehts auch ohne Kontrollblatt und auch mit schwereren Hängern (prima für Umzüge). Stellt sich die Frage: Firmensitz ist 800 km entfernt. Meine Arbeit starte ich generell von meinem Homeoffice aus. Von wo aus gilt die 50 km Grenze?
Dann habe ich noch recherchiert wie das dann mit den Kontrollblättern funktioniert:
Tageskontrollblätter zur manuellen Aufzeichnung
Aufzeichnungspflicht besteht für die Güterbeförderung
zwischen 2,8 und 3.5 t zGG, unabhängig der
zulassungsrechtlichen Einstufung. Die Aufzeichnungspflicht besteht nicht für Fahrzeuge die generell von
der Fahrpersonalverordnung ausgenommen sind.
Zur Aufzeichnung können so genannte Tageskontrollblätter, eine vereinfachte Form des früheren "Persönlichen
Kontrollbuches" verwendet werden.
Der Unternehmer hat Überwachungspflichten gegenüber dem Fahrer. Der Verantwortliche hat das Fahrpersonal
zur Führung der Aufzeichnungen anzuhalten, diesem Vordrucke in ausreichender Menge zu Verfügung zu stellen
und ihm die richtige Führung der Kontrollblätter zu erläutern.
Ferner ist der Unternehmer verpflichtet, die Aufzeichnungen zu prüfen und eventuell dafür zu sorgen die
Mängel abzustellen.
Die Fahrer haben folgendes zu beachten:
- Tageskontrollblätter sind personenbezogen, ein Blatt gültig nur für einen Fahrer
- Täglich ist ein neues Kontrollblatt zu verwenden
- Alle Einträge sind unverzüglich vorzunehmen
- Das Mitführten der Kontrollblätter des laufenden Tages und der vorhergehenden 28 Kalendertage
- Nach Ablauf der Frist sind die Aufzeichnungen dem Unternehmer im Original auszuhändigen.
- Eintragungen in das Tageskontrollblatt:
- das amtliche Kennzeichen jedes an einem Tag gelenkten Fahrzeuges
- Tag und Datum
- Ort der Fahrtaufnahme und Fahrtende
- Höchstzulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges einschließlich Anhänger
- Kilometerstand bei Fahrtbeginn, bei Fahrtende und die gefahrenen Km
- der Vor- und Nachnahme des Fahrers und eventuell des Beifahrers
- ggf. besondere Vorkommnisse
- die Ruhe- und Lenkzeitunterbrechungen
- die Lenkzeiten
- die Arbeitszeiten und Arbeitsbereitschaft
Folgende Regeln sollten beim Ausfüllen der Tageskontrollblätter beachtet werden:
- Eintragungen sind mit Kugelschreiber oder Tinte vorzunehmen
- es sollen keine Blätter vernichtet werden
- des Weiteren soll weder radiert, durchgestrichen oder überschrieben werden.
Und so sieht das nötige Tageskontrollblatt aus (PDF, fertig ausdruckbar)